
KFZ-SACHVERSTÄNDIGENBÜRO SCHADENFIX
FAQ
1
Wann brauche ich einen Kfz-Gutachter?
Sobald Sie einen unverschuldeten Verkehrsunfall haben.
2
Warum müssen Geschädigte im Regelfall bei einem Unfallschaden ein Gutachten vorlegen?
Das Gutachten wird benötigt, damit die gegnerische Versicherung den Schaden begleichen kann. Sollte die Schuldfrage unklar sein oder der Fall vor Gericht kommen, so hat nur ein Gutachten vor Gericht bestand.
3
Kann ich mir das Geld auszahlen lassen?
Ja, das ist die sogenannte Fiktivabrechnung.
4
Wer muss das Gutachten bezahlen?
Sowohl die Gutachter - als auch die ermittelten Reparaturkosten werden von der gegnerischen Versicherung getragen.
5
Ab wann darf ich ein Gutachten erstellen lassen?
Sobald Ihr Fahrzeug unverschuldet beschädigt wurde. Wir beraten und unterstützen Sie, um diese Frage zu klären.
6
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Wir erstellen Ihr Gutachten in der Regel in 24h.
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Brauche ich einen Rechtsanwalt?
Ein Rechtsanwalt ist kein muss, aber durch einen Rechtsanwalt wird die Regulierung beschleunigt. Daher arbeiten wir mit qualifizierten Rechtsanwälten für Verkehrsrecht zusammen.
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Wer übernimmt die Rechtsanwaltskosten?
Die Rechtsanwaltskosten werden auch von der gegnerischen Versicherung getragen.
9
Soll ich die Polizei nach einem Unfall anrufen?
Man sollte immer die Polizei bei einem Unfall anfordern, da man nur so die Daten vom Unfallgegner auf Richtigkeit überprüfen kann. Bei Personenschaden ist es ebenso sinnvoll, da es sich hierbei um Körperverletzung und somit um eine Straftat handelt.